AAB-Bezirk Schwaz

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 Lehrlingsentschädigung 2007        LE2007.pdf

Einladung AAB Bezirks-

vorstand am 24.2.2007

       09-02-AAB-BezirksvorstandZillertal.doc

 

 

Liebe Mitglieder des AAB im Bezirk Schwaz! 

Das Jahr 2006 geht zu Ende und wir tauchen in den Zauber des Advents ein. Nach einer verlorenen Nationalratswahl ist es für die ÖVP nicht einfach, mit der neuen Situation umzugehen. Aber es ist richtig und notwendig, dass nun Gespräche zur Bildung einer Bundesregierung mit der SPÖ geführt werden.

Wir im AAB haben für unser Land eine soziale Verantwortung wahrzunehmen. Dazu bedarf es großer Anstrengungen. Unser Team im Bezirk Schwaz kann mit den zahlreichen Betriebs- und Personalvertretern auf eine hohe Kompetenz in der Sozialpolitik zurückgreifen.

Wir im AAB-Team haben uns der intensiven Betreuung von jungen Menschen ohne Arbeit in unserem Bezirk angenommen. In diesem Bereich ist uns im vergangenen Jahr einiges gelungen:

-          Wir konnten gemeinsam mit dem AMS Schwaz eine Lehrlingsoffensive starten und Jugendliche ohne Pflichtschulabschluss in eine Lehre bringen. Insgesamt haben wir im September 30 Jugendlichen aus dem ganzen Bezirk eine neue Chance eröffnet – und wir werden diese Aktion fortsetzen.

-          In einer Arbeitsgruppe suchen wir nach Lösungen für schwer vermittelbare Jugendliche, die schon länger ohne Beschäftigung sind. Dabei helfen uns das Jugendamt und das Zentrum St. Martin in Schwaz.

-          Zu Fragen der Integration von Kindern und Jugendlichen von Immigranten konnten wir eine Reihe positiver Schritte setzen.

Wichtig sind uns die Betreuungseinrichtungen für die Schwächeren in unserer Gesellschaft. Deshalb haben wir alle Initiativen für die Sicherung des Pflegebereiches gefördert. Unser Bezirk ist hier besonders gut aufgestellt. Die Gesundheits- und Sozialsprengel sind auf die freiwillige Mitarbeit angewiesen und es ist erfreulich, dass sich hier viele AAB-Mitglieder engagieren.

Das Bezirkskrankenhaus ist für den Bezirk das Rückgrat in der Gesundheitsversorgung. Es ist uns gelungen, den Standort zu stärken und sowohl die Qualität, wie auch die wirtschaftliche Situation des Krankenhauses zu verbessern. Ich habe mich bemüht, das Militärspital nach Schwaz zu bringen und es mit dem Bezirkskrankenhaus zu verbinden. Unser LO Bundesminister Günther Platter hat dieses Projekt unterstützt und für die Realisierung gesorgt. Außerdem wird die Kaserne und der Hubschrauberstützpunkt erhalten bleiben.

Ich danke den Mandataren in den Gemeinde- und Betriebsräten für ihren Einsatz, unseren Vorstandsmitgliedern in den Gemeinden und im Bezirk für ihre Bemühungen und wünsche allen unseren treuen AAB-Mitgliedern im Bezirk Schwaz einen schönen und besinnlichen Advent, gesegnete Weihnachten und alles Gute im neuen Jahr.

 

Euer Dr. Hans Lintner

 

Stadtparteiobmann, AAB-Bezirksobmann

 

 

AAB Obmann

Neugebauer in Schwaz

AAB Obmann Fritz Neugebauer besuchte Schwaz und stellte sich der AAB Bezirksleitung und er FCG-GÖD Landesleitung für Fragen zu aktuellen Themen auf Schloss Freundsberg zur Verfügung.

 

Dienstnehmerhaftpflicht:

 

Nur in bestimmten Fällen haftet der Dienstnehmer für Schäden, die er dem Dienstgeber zugefügt hat.

Wenn ein Dienstnehmer in Erbringung seiner Dienstleistung dem Bund einen Schaden zufügt (z.B. Verlust oder Beschädigung von Zeitkarten, Handys, EDV-Zubehör und anderen Arbeitsmitteln) so hat er diesen keineswegs selbstverständlich und zur Gänze zu ersetzen. Wenn der Schaden durch ein Versehen zugefügt wurde, ist nur zum Teil Ersatz zu leisten. Wenn der Schaden durch einen "minderen Grad des Versehens" entstanden ist, kann er auch ganz erlassen werden.

Bei der Entscheidung über die Ersatzpflicht ist vor allem auf das Ausmaß des Verschuldens und außerdem insbesondere auf folgende Umstände bedacht zu nehmen:

  1. auf das Ausmaß der mit der Tätigkeit verbundenen Verantwortung,

  2. inwieweit bei der Bemessung des Entgelts ein mit der ausgeübten Tätigkeit verbundenes Wagnis berücksichtigt worden ist,

  3. auf den Grad der Ausbildung des Dienstnehmers,

  4. auf die Bedingungen unter denen die Dienstleistung zu erbringen war und

  5. ob mit der vom Dienstnehmer erbrachten Dienstleistung erfahrungsgemäß die nur schwer vermeidbare Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Schadens verbunden ist.

Für eine entschuldbare Fehlleistung haftet der Dienstnehmer nicht.

 

Essensmarken:

Steuerliche Behandlung

Gutscheine für Mahlzeiten sind lohnsteuerfrei, wenn die Gutscheine nur am Arbeitsplatz oder in einer nahe gelegenen Gaststätte eingelöst werden können.

Freie oder verbilligte Mahlzeiten, die der Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer zur Verköstigung am Arbeitsplatz freiwillig gewährt, sind bereits seit langer Zeit lohnsteuerfrei. Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes galt diese Befreiung jedoch nicht für die Abgabe von Gutscheinen (Essensbons oder Essensmarken), die die Arbeitnehmer zur Einnahme von freien oder verbilligten Mahlzeiten außerhalb des Betriebes des Arbeitgebers berechtigten.

Durch das Abgabenänderungsgesetz 2004 sind nun auch Gutscheine für Mahlzeiten bis zu einem Wert von € 4,40 pro Arbeitstag lohnsteuerfrei, wenn die Gutscheine nur am Arbeitsplatz oder in einer nahe gelegenen Gaststätte zur dortigen Konsumation eingelöst werden. Können die Gutscheine auch zur Bezahlung von Lebensmitteln verwendet werden, die nicht sofort konsumiert werden müssen, sind sie nur bis zu einem Betrag von € 1,10 pro Arbeitstag lohnsteuerfrei.

 

   
   
   

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